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Zum Thema "Schülerbeförderung auf dem Prüfstand" luden Dr. Anton Hofreiter, grüner Obmann im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und Ulrike Höfken, Sprecherin für Verbraucherfragen und rheinland-pfälzische Bundestagsabgeordnete, am 22. September in Mainz zu einem Fachgespräch ein. Mit Herbert Fuss vom ADAC Mittelrhein, Armin Barthelmeh vom Landkreis Bad Kreuznach, Reiner Schladweiler als Elternvertreter und Dr. Felix Berschin von der Nahverkehrsberatung Südwest erläuterten ausgewiesene Fachleute ihre aktuellen Forschungsergebnisse bzw. Erfahrungen aus der Praxis. Die Teilnehmer aus den Bereichen Verkehrs- und Bildungspolitik, Verkehrsunternehmen sowie Eltern- und Schülervertreter sorgten für eine angeregte Fachdiskussion und verdeutlichten die Probleme und Mängel der Schülerbeförderung.
Die Schülerbeförderung richtet sich nicht an den Interessen der Eltern und Schülerinnen und Schüler aus. Diese wollen schnell, direkt, ohne Umwege, ohne lange Wartezeiten, sicher und bequem von und zur Schule gebracht werden. Das Angebot der Schülerbeförderung wird stark beeinflusst durch die Art und Weise der Finanzierung. Die Schulträger wollen oft wenig Geld ausgeben und sparen beim freigestellten Schülerverkehr. Im Linienverkehr setzen die Ausgleichsleistungen für die Beförderung von Schülern im ÖPNV nach § 45 a des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) falsche Anreize für die Verkehrsunternehmen. Da wundert es nicht, dass die Qualität der Schülerbeförderung immer wieder ein Thema ist, zuletzt durch den Schulbus-Check des ADAC. Stets hört man von unhaltbaren Zuständen: überalterte Busse, kleine Kinder, die lange im Bus stehen müssen, zu wenig Platz oder lange Wartezeiten. Auch wenn die Mängel in der Schülerbeförderung nicht verallgemeinert werden können, sind drastische Missstände in vielen Kreisen aufgetreten.
Wenn die Probleme der Schülerbeförderung angesprochen werden, haben Eltern oft den Eindruck, dass sich seit ihrer eigenen Schulzeit wenig geändert hat. Als Mängel in der Schülerbeförderung wurden ausgemacht: Die Kinder werden gerade in ländlichen Gebieten in überfüllten Bussen über 40 Minuten - auf einer Strecke – transportiert. Dazu kommen lange Wartezeiten an Busbahnhöfen, die aufgrund ihrer Lage und Beschaffenheit keine Orte sind, die einem längeren Aufenthalt von kleinen Kindern angemessen sind. Viele Kinder verletzen sich im Gedränge an den Haltestellen. Sind sie einmal in den Bus eingestiegen, bekommen die Kleinen und Schwachen keine Sitzplätze, weil sie sich nicht gegen die älteren Schüler durchsetzen können. Selbst Kindergartenkinder fahren ohne Aufsicht, ohne Anschnallgurte oder Kindersitze. Busfahrer können neben ihrer Hauptaufgabe – dem sicheren Fahren – nicht auch noch die Aufsicht über eine Gruppe von 40 bis über 100 Schülerinnen und Schüler führen. Laut einer Studie, die an der Uni Jena durchgeführt wurde, leiden inzwischen 8-10% der Kinder unter dem so genannten Schulbus-Phänomen. Das heißt, sie haben Angst und werden im Bus Opfer von Mobbing. Auch die Kinder, die sich nicht unmittelbar bedroht fühlen, kommen aufgrund der Stress-Situation im Bus völlig erschöpft an der Schule an. Diese Kinder können im Bildungssystem kaum ihre Leistungen erbringen. Durch unverbindliche Ganztagsschulangebote kommt es vor, dass den Kindern nach Unterrichtsschluss gar kein Bus mehr zur Verfügung steht, mit dem sie nach Hause gelangen können. Und selbst wenn dies der Fall ist, fahren viele Eltern aus Sicherheitsüberlegungen, und um ihren Kindern die Tortour des Schulbusses zu ersparen, täglich hinter den Bussen her.
Diese Mängel können nicht automatisch den Schulträgern angelastet werden. Schulträger werden teilweise von der Rechtsaufsicht daran gehindert, höhere Standards bei der Schülerbeförderung anzuwenden, weil nur verbindliche Standards finanziert werden dürfen. Hinzu kommt, dass Regelungen, die im freigestellten Schülerverkehr, bei dem nur Schüler und keine anderen Fahrgäste mitfahren, im regulären Linienverkehr schwer umzusetzen sind. Die Einführung einer Anlegepflicht für Sicherheitsgurte oder einer Sitzplatzpflicht sind im Linienverkehr zu überprüfen. Ein Teil der Mängel lässt sich dadurch erklären, dass die Praxis beim Ausgleich der Schülerbeförderungskosten Anreize liefert, möglichst lange Linienwege zu fahren. Die Grundidee dieser Finanzierung war, den Linienverkehr durch die Integration des Schülerverkehrs zu stärken. Aufgegangen ist diese Strategie dort, wo der Schülerverkehr völlig neu überplant wurde. Flexible Schulzeiten sind auch ein Ansatz, die Verkehrsspitzen zu entzerren, werfen aber anderseits eventuell Probleme bei der Betreuung der Schüler auf. Da vielerorts Schulstandorte geschlossen oder zusammengelegt wurden oder noch werden, wird sich das Problem trotz sinkender Schülerzahlen nicht einfach lösen, weil von diesen mehr auf den Schulbus angewiesen sein werden.
Aus grüner Sicht bleibt festzuhalten, dass zwar einerseits der Rechtsrahmen verbessert werden muss, anderseits aber Mängel bei der Schülerbeförderung auf die Nichteinhaltung bestehender Regelungen zurückzuführen sind. Das Befördern von Kindern unter sechs Jahren ohne Begleitung ist heute schon untersagt. Hier müssen Aufsichtspersonen im Bus mitfahren. Das Nichteinhalten von Sicherheitsvorschriften ist der mangelnden Kontrolldichte zuzuschreiben und muss durch bessere Kontrollen unterbunden werden. Qualitätsstandards für die Schülerbeförderung sind verbindlich in den Schulgesetzen festzuschreiben. Unverbindliche Anforderungskataloge reichen nicht aus. Im Bereich der Finanzierung ist eine Abkehr von der bisherigen Praxis beim Ausgleich der Schülerbeförderungskosten notwendig, was einige Bundesländer schon umgesetzt haben.
Programm
Einleitung durch Dr. Anton Hofreiter, MdB
Vortrag von Dr. Felix Berschin, Nahverkehrsberatung Südwest
Vortrag von Armin Barthelmeh, Landkreis Bad Kreuznach: Schülerbeförderung
Gesetzliche Rahmenbedingungen
In § 69 des rheinland-pfälzischen Schulgesetzes ist geregelt, dass Schüler, deren Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels unzumutbar ist, einen Anspruch auf Beförderung haben. Diese zu organisieren ist eine Pflichtaufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Laut Kindertagesstättengesetz Rheinland-Pfalz § 11 sind die Landkreise und Städte verpflichtet, eine Beförderung zu gewährleisten, wenn es keinen wohnungsnahen Kindergarten gibt. Laut Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz zur Beförderung von Kindergartenkindern liegt die Aufsicht bei der Beförderung der Kindergartenkinder bei den entsprechenden Landkreisen und nicht bei den Eltern.
Grüne Initiativen
Die Qualität der Schülerbeförderung hängt unter anderem auch davon ab, wie viel Geld Bund, Länder und Gemeinden bereit sind, dafür aufzubringen. Mit der Frage der Ausgleichsleistungen für die Schülerbeförderung durch den Bund befasst sich eine Kleine Anfrage der Grünen. Die Anwort der Bundesregierung finden Sie hier.
Anlass für eine zweite Kleine Anfrage zum Thema Schülerbeförderung waren die Ergebnisse einer ADAC-Studie, die zum Teil erhebliche Sicherheitsmängel an Schulbussen feststellte. In ihrer Antwort verweist die Bundesregierung jedoch auf ihr angebliche Nicht-Zuständigkeit und drückt sich damit vor ihrer Verantwortung, in ihrem Kompetenzbereich Maßnahmen zur Verbesserung der Situation zu ergreifen. Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärung von Ulrike Höfken.
Auch im sächsischen Landtag forderte die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in ihrem Antrag eine Neuregelung und Modernisierung des Schülerverkehrs, jedoch zeigte die Stellungnahme der sächsischen Regierung keine Handlungsbereitschaft.
'Vision Zero - Sicher unterwegs' - so das Verkehskonzept der Grünen Bundestagsfraktion. Es orientiert sich an einer sicheren und nachhaltigen Mobilität - selbstverständlich auch für die Schülerbeförderung.
Der Beschluss von Bündnis 90/Die Grünen auf der Landesdelegierten im September 2007 forderte bereits einen kostenfreien Schulweg für alle.
Parlamentarische Anfragen aus dem rheinland-pfälzischen Landtag
Die Schülerbeförderung war auch Gegenstand mehrerer Initiativen im rheinland-pfälzischen Landtag. Im Jahr 2000 gab es bereits eine Anhörung, seitdem ist nicht viel zur Verbesserung der Situation passiert, wie die Antwort der Landesregierung auf die Anfrage des CDU-Abgeordneten Arnold Schmitt zur Stehplatzquote und die Anfrage von Dr. Peter Enders (CDU) zur Angemessenheit der Eigenbeiträge zu den Fahrtkosten gezeigt haben.
ADAC-Schulbus-Test
Der ADAC-Schulbus-Test in Zusammenarbeit mit der Polizei hat zum Teil erschreckende Ergebnisse bei der Sicherheit der Schulbusse zutage gefördert. Hier finden Sie außerdem die Checkliste des ADAC zur Haltestellensicherheit.
Elterninitiativen
Um zur Verbesserung der Schülerbeförderung aktiv zu werden, haben ElternvertreterInnen aus Bitburg diesen Buserfassungsbogen entworfen. Verspätungen, überfüllte Busse, lange Wartezeiten etc. können so dokumentiert und der Kreisverwaltung zur Kenntnis gebracht werden.
Aktionsprogramm BusSchule
Praktische Hilfe für SchülerInnen, Lehrkräfte und Eltern bietet das Aktionsprogramm BusSchule, bei dem das Busfahren durch das Aufmerksammachen auf mögliche Gefahren mit jugen SchülerInnen eingeübt wird.
Studie zur Schulbus-Angst
Die Studie der Universität Jena zeigt, dass viele Schüler durch die Beförderungssituation in Bussen unter erheblichem Stress leiden, bis hin zu regelrechter Schulbus-Angst. Hintergründe über Mobbing-Situationen in Schulbussen bietet Ihnen die verhaltenspsychologische Studie von Kathleen Rothe.
Studie zu Sicherheitsgurten
Das Tragen von Sicherheitsgurten mindert die Verletzungsgefahr der Insassen in Schulbussen erheblich, so die Ergebnisse einer Schweizer Studie zu Sicherheitsgurten.
Studie zu Busrouten
Das Konzept der TU Darmstadt hat gezeigt, wie eine Optimierung der Busrouten mit Hilfe mathematischer Berechnungen möglich ist und Fahrtwege und -zeiten verkürzt.